I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin ab Juli 1983 Kindergeld zu zahlen hat.
Die Klägerin ist deutsche Staatsangehörige und seit dem 30. April 1963 mit dem US-amerikanischen Staatsbürger J R verheiratet. Aus dieser Ehe sind die am 17. November 1974 und 5. Oktober 1980 geborenen Kinder Nicole und Patrick hervorgegangen.
Die Eheleute leben seit ihrer Heirat ohne Unterbrechung in der Bundesrepublik und bewohnen mit ihren Kindern seit 1974 ein eigenes Einfamilienhaus.
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