Die Revision des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 31. Januar 2013 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Krankengeld (Krg) über den 12.10.2009 hinaus.
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