BSG - Urteil vom 19.09.2007
B 1 KR 9/07 R
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 2 Abs. 2 ; SGB V § 241 S. 3 § 242 § 243 Abs. 1 Alt. 1 § 44 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LSG Niedersachsen-Bremen, vom 18.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 KR 208/05
SG Hannover, vom 29.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KR 1463/03

Anspruch auf Krankengeld für freiwillig versicherte Selbstständige, Zulässigkeit des Hinausschiebens des Beginns durch Satzungsänderung

BSG, Urteil vom 19.09.2007 - Aktenzeichen B 1 KR 9/07 R

DRsp Nr. 2007/25093

Anspruch auf Krankengeld für freiwillig versicherte Selbstständige, Zulässigkeit des Hinausschiebens des Beginns durch Satzungsänderung

Schließt die Satzungsregelung einer Krankenkasse für freiwillig Versicherte den Anspruch auf Krankengeld aus oder lässt sie ihn durch die Änderung der Wahlrechte zu einem späteren Zeitpunkt entstehen, so verstößt dies weder gegen die Ermächtigungsgrundlage des § 44 Abs. 2 SGB V noch gegen Verfassungsrecht. Dabei erfordert das Hinausschieben des Krankengeldbeginns keine gleichzeitige Ermäßigung des Beitragssatzes. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 1 Abs. 1 Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 2 Abs. 2 ; SGB V § 241 S. 3 § 242 § 243 Abs. 1 Alt. 1 § 44 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über das Fortbestehen des satzungsmäßigen Anspruchs auf Krankengeld (Krg) ohne Karenzfrist bei Arbeitsunfähigkeit (AU).