LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.09.2017
L 4 KR 2475/15
Normen:
SGB V § 44; SGB V § 46 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 20.05.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KR 474/13

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen KrankenversicherungZulässigkeit der ärztlichen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit in einem Entlassungsbericht über eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.09.2017 - Aktenzeichen L 4 KR 2475/15

DRsp Nr. 2017/17612

Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung Zulässigkeit der ärztlichen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit in einem Entlassungsbericht über eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme

Zur Frage, wann die ärztliche Feststellung in einem Entlassungsbericht über eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme, der Versicherte sei arbeitsunfähig, als Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für den Anspruch Krankengeld ausreicht.

Die von § 46 S. 1 Nr. 2 SGB V geforderte ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit kann auch in einem Reha-Entlassungsbericht getroffen werden.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 20. Mai 2015 aufgehoben, soweit die Beklagte zur Gewährung von Krankengeld für den 4. Oktober 2012 verurteilt wurde; insoweit wird die Klage abgewiesen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Beklagte erstattet der Klägerin deren außergerichtliche Kosten auch des Berufungsverfahrens.

Normenkette:

SGB V § 44; SGB V § 46 S. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Gewährung von Krankengeld für die Zeiträume vom 18. September bis 4. Oktober 2012 und vom 18. Oktober 2012 bis 11. März 2013.