Auf die Berufung der Klägerin werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Cottbus vom 6. September 2018 sowie der Bescheid der Beklagten vom 3. Juli 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Oktober 2015 geändert und die Beklagte verurteilt, der Klägerin ab dem 19. Juni 2015 bis zum 20. Januar 2016 Krankengeld zu gewähren.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt 2/3 der notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Zahlung von Krankengeld ab dem 17. Juni 2015.
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