LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.08.2002
L 8 V 527/01
Normen:
BVG § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 2 Buchst b ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 30.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 V 187/99

Anspruch auf Kriegsopferversorgung für einen lettischen Staatsangehörigen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.08.2002 - Aktenzeichen L 8 V 527/01

DRsp Nr. 2006/24148

Anspruch auf Kriegsopferversorgung für einen lettischen Staatsangehörigen

Ein Lette stand nicht unter dem Schutz des BVG, wenn er Dienst in der deutschen Wehrmacht geleistet hat und dabei von der Roten Armee gefangen genommen worden ist, anschließend als Soldat in der Roten Armee gedient hat und nach dem Krieg in einem russischen Filtrationslager inhaftiert war und dort einen Gesundheitsschaden erlitten hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 2 Buchst b ;
Vorinstanz: SG Stuttgart, vom 30.11.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 V 187/99