VGH Bayern - Beschluss vom 16.01.2018
12 B 17.2492
Normen:
VwGO § 124a Abs. 1 S. 1; VwGO § 124a Abs. 4 S. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 27.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen M 15 K 15.5722

Anspruch auf Leistung von Ausbildungsförderung einschließlich der Kosten der Unterbringung in einem Asthmazentrum

VGH Bayern, Beschluss vom 16.01.2018 - Aktenzeichen 12 B 17.2492

DRsp Nr. 2018/14166

Anspruch auf Leistung von Ausbildungsförderung einschließlich der Kosten der Unterbringung in einem Asthmazentrum

Tenor

I.

Die Berufung (hilfsweise der Antrag auf Zulassung der Berufung) wird als unzulässig verworfen.

II.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VwGO § 124a Abs. 1 S. 1; VwGO § 124a Abs. 4 S. 1;

Gründe

Der Kläger beansprucht im Wege der gesetzlichen Prozessstandschaft nach § 95 Satz 1 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) vom Beklagten die Leistung von Ausbildungsförderung unter Einschluss der Kosten der Unterbringung im Asthmazentrum B. für den Auszubildenden L.