Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 8. September 2021 aufgehoben und der Beklagte verurteilt, an den Kläger 11.973,45 € zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird auf 11.973,45 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Erstattung von Sozialhilfeaufwendungen nach dem () in Höhe von 11.973,45 €, die der Kläger für R (nachfolgend: R) in dem Zeitraum 15. Oktober 2018 bis 31. Januar 2020 erbracht hat.
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