Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 5. Oktober 2017 wird zurückgewiesen Der Beklagte hat der Klägerin auch deren notwendige außergerichtliche Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt weitere Leistungen der Sozialhilfe für Familienheimfahrten im Jahre 2012, deren Kosten der Beklagte unter Abzug von 15,00 EUR Eigenanteil pro Heimfahrt bzw. Monat erstattet hat. Streitig ist die Berechtigung des Beklagten, zu Lasten der Klägerin einen solchen "Eigenanteil" in Ansatz zu bringen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|