Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 14. Juni 2018 insoweit aufgehoben, als der Aufhebungs- und Erstattungsbescheid des Beklagten vom 18. Mai 2017 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 12. Juli 2017 für den Monat September 2016 aufgehoben worden ist, und wird die Klage insoweit abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Hälfte der außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Streitig ist ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid, mit dem der Beklagte insgesamt 760,41 Euro von der Klägerin zurückfordert.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|