Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 3. Mai 2018 wird aufgehoben, soweit der monatliche Betrag der Verurteilung 84,32 EUR übersteigt. Insoweit wird die Klage abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte hat der Klägerin auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Dabei geht es um die zu berücksichtigenden Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) für den Zeitraum von Januar bis Juni 2013.
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