Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat den Klägerinnen auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Dabei geht es allein um die Kosten der Unterkunft und Heizung (KdUH) im Zeitraum von Februar bis Juli 2013.
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