Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 5. Dezember 2019 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Das Revisionsverfahren betrifft die Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Stadt Gelsenkirchen für Juli 2017 bis März 2018.
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