Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 16. September 2022 abgeändert. Der Beklagte wird zur Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an die Klägerin dem Grunde nach für die Zeit vom 23. Juli 2021 bis 14. September 2022 verurteilt.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt 9/10 der außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen.
Die Klägerin begehrt die Gewährung von Leistungen nach dem () während eines Teilzeitstudiums.
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