Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 11. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist die abschließende Entscheidung über Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) für die Zeit vom 01.07.2018 bis zum 31.12.2018 und vom 01.01.2019 bis zum 30.06.2019 sowie die Erstattung der für diese Zeiträume erbrachten Leistungen streitig.
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