Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger und Berufungskläger (im Weiteren: Kläger) begehrt im Überprüfungsverfahren nach § 44 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdaten-schutz (SGB X) die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ab dem 1. Mai 2011.
Der am ... 1964 geborene alleinstehende Kläger erhielt nach vorangegangenem SGB II -Leistungsbezug seit Ende 2009 laufende Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buchs Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe (SGB XII) vom Sozialamt des Landkreises A ...
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