Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Anrechenbarkeit von im Juni 2014 erzieltem Einkommen auf die Höhe der Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe- SGB XII) - im Weiteren: Grundsicherungsleistungen - streitig.
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