Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts vom 15.06.2018 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt höhere Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII von Oktober 2013 bis September 2014.
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