Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 26. Juli 2021 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Beteiligten streiten um die Aufhebung einer Leistungsgewährung für den Monat Juni 2020 und die diesbezügliche Erstattungsforderung des Beklagten.
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