Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Itzehoe vom 3. August 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Leistungsansprüche des Klägers für die Zeit vom 1. März 2017 bis 28. Februar 2018.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|