Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 20. Juni 2013 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Im Streit sind höhere Leistungen des weiteren notwendigen Lebensunterhalts in stationären Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) für die Zeit vom 1.1.2005 bis zum 31.12.2006.
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