SG Potsdam, vom 24.08.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 31 AS 498/23
Anspruch auf Leistungen gemäß dem SGB II bei temporärer BedarfsgemeinschaftLeistungsanspruch SGB II für junge Volljährige unter 25 Jahren bei WechselmodellTemporäre Bedarfsgemeinschaft mit Elternteil nach Volljährigkeit des Kindes
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2023 - Aktenzeichen L 14 AS 870/23 B ER
DRsp Nr. 2023/16872
Anspruch auf Leistungen gemäß dem SGB II bei temporärer BedarfsgemeinschaftLeistungsanspruch SGB II für junge Volljährige unter 25 Jahren bei WechselmodellTemporäre Bedarfsgemeinschaft mit Elternteil nach Volljährigkeit des Kindes
Unabhängig vom Institut der temporären Bedarfsgemeinschaft besteht bei Hilfebedürftigkeit ein Leistungsanspruch in der Bedarfsgemeinschaft für die hälftige Aufenthaltszeit, wenn unter 25jährige Erwachsene vor Erreichen der Volljährigkeit mit einem Elternteil und einem minderjährigen Geschwisterkind in temporärer Bedarfsgemeinschaft gelebt haben, wegen des Wechselmodells die Bestimmung eines Aufenthaltsschwerpunktes bei Vater oder Mutter ausscheidet und sich der oder die volljährig Gewordene entscheidet, weiterhin im Wechselmodell bei den Eltern zu leben. Der Anspruch des oder der volljährig Gewordenen stellt sich in solchen Fällen mit Erreichen der Volljährigkeit nicht als Leistung zur Ausübung des Umgangsrechts, sondern als Leistung zur eigenen Existenzsicherung dar.
Tenor
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