Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 24.01.2022 geändert.
Der Bescheid vom 15.04.2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21.05.2019 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid für Mai 2018.
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