Auf die Berufung der Klägerin wird Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 06.10.2021 geändert.
Der Bescheid vom 19.10.2017 wird geändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin von Juli 2017 bis einschließlich Oktober 2017 weitere Kosten der Unterkunft in Höhe von monatlich 89,86 € und im November und Dezember 2017 iHv jeweils 95,86 € zu bewilligen.
Die Beklagte hat der Klägerin in beiden Instanzen die notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin begehrt die vollständige Übernahme von Unterkunftskosten für ihre Wohnung von Juli 2017 bis Dezember 2017.
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