BSG - Urteil vom 01.07.2009
B 4 AS 67/08 R
Normen:
SGB II § 7 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 21.05.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 AS 104/08
SG Augsburg, vom 23.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 16 AS 570/07

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Zeit eines weiteren Hochschulstudiums; Leistungsausschluss für Ausbildungszeiten; Förderungsfähigkeit nach dem BAföG bei Überschreiten der Altersgrenze und Zweitstudium

BSG, Urteil vom 01.07.2009 - Aktenzeichen B 4 AS 67/08 R

DRsp Nr. 2009/18818

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Zeit eines weiteren Hochschulstudiums; Leistungsausschluss für Ausbildungszeiten; Förderungsfähigkeit nach dem BAföG bei Überschreiten der Altersgrenze und Zweitstudium

(Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für die Zeit eines weiteren Hochschulstudiums; Leistungsausschluss für Ausbildungszeiten; Förderungsfähigkeit nach dem BAföG bei Überschreiten der Altersgrenze und Zweitstudium)

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. Mai 2008 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 7 Abs. 5;

Gründe:

I

Der Kläger begehrt für die Zeit eines weiteren Studiums Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II.