BSG - Urteil vom 02.12.2014
B 14 AS 66/13 R
Normen:
SGB II § 7 Abs. 4;
Fundstellen:
BSGE 117, 303
Vorinstanzen:
LSG Bayern, vom 06.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 11 AS 661/11
SG Würzburg, vom 30.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 9 AS 968/10

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Leistungsausschluss für die Dauer des Aufenthalts in einer Rehabilitationsklinik für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Aufnahme in die Klinik für die Prognose der voraussichtlichen Dauer der Unterbringung

BSG, Urteil vom 02.12.2014 - Aktenzeichen B 14 AS 66/13 R

DRsp Nr. 2015/6828

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Leistungsausschluss für die Dauer des Aufenthalts in einer Rehabilitationsklinik für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen; Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der Aufnahme in die Klinik für die Prognose der voraussichtlichen Dauer der Unterbringung

Auf die Revision des Beklagten werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 6. November 2013 und des Sozialgerichts Würzburg vom 30. Juni 2011 aufgehoben sowie die Klage gegen den Beklagten abgewiesen.

Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen, soweit der Kläger gegenüber dem Beigeladenen Leistungen nach dem SGB XII begehrt.

Normenkette:

SGB II § 7 Abs. 4;

Gründe:

I

Streitig sind Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für die Zeit vom 22.10.2010 bis 11.4.2011.