Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 30.03.2017 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Höhe der Kosten der Unterkunft und Heizung der Kläger für den Zeitraum vom 01.11.2013 bis zum 30.04.2014.
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