BSG - Urteil vom 01.12.2016
B 14 AS 34/15 R
Normen:
SGB II § 13; Alg II-V § 3 Abs. 7; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12; GG Art. 14;
Fundstellen:
NZS 2017, 555
Vorinstanzen:
LSG Berlin-Brandenburg, vom 06.08.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 18 AS 2532/13
SG Berlin, vom 23.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 18 AS 2532/13

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IIBerücksichtigung von Aufwendungen für die betriebliche Nutzung eines Pkw im Rahmen von Einnahmen aus selbstständiger Arbeit

BSG, Urteil vom 01.12.2016 - Aktenzeichen B 14 AS 34/15 R

DRsp Nr. 2017/7773

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Berücksichtigung von Aufwendungen für die betriebliche Nutzung eines Pkw im Rahmen von Einnahmen aus selbstständiger Arbeit

Die Begrenzung der Absetzbarkeit betrieblicher Kraftfahrzeugaufwendungen durch § 3 Abs. 7 Satz 4 und 5 Alg II-V ist durch die Verordnungsermächtigung gedeckt und verstößt nicht gegen höherrangiges Recht.

Auf die Revisionen der Kläger wird der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 6. August 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB II § 13; Alg II-V § 3 Abs. 7; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12; GG Art. 14;

Gründe:

I

Im Streit steht die Höhe der abschließend festzustellenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II unter Berücksichtigung insbesondere von Aufwendungen für die Pkw-Nutzung bei selbständiger Arbeit für die Zeit vom 1.3. bis zum 31.8.2010.