Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 04.08.2021 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 30.04.2021 hat.
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