LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.11.2019
L 12 AS 354/19
Normen:
SGB II § 2; SGB II § 21 Abs. 6 S. 1-2; SchulG § 94; GG Art. 7 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1; GG Art. 28 Abs. 1 S. 1; LV Art. 14 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 29.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 15 AS 627/18

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IIKeine Übernahme der Anschaffungskosten für einen internetfähigen Computer für schulische Zwecke als Mehrbedarf bei LernmittelfreiheitZumutbarkeit des Wechsels in eine öffentliche Regelschule

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2019 - Aktenzeichen L 12 AS 354/19

DRsp Nr. 2022/16285

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Keine Übernahme der Anschaffungskosten für einen internetfähigen Computer für schulische Zwecke als Mehrbedarf bei Lernmittelfreiheit Zumutbarkeit des Wechsels in eine öffentliche Regelschule

Es besteht kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Beschaffung eines internetfähigen Computers für schulische Zwecke beim Besuch einer Schule in freier Trägerschaft als unabweisbarer Mehrbedarf, wenn Lernmittelfreiheit besteht und der Besuch einer öffentlichen Regelschule zumutbar ist.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 29.01.2019 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB II § 2; SGB II § 21 Abs. 6 S. 1-2; SchulG § 94; GG Art. 7 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 1; GG Art. 28 Abs. 1 S. 1; LV Art. 14 Abs. 2 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Übernahme der Kosten für die Beschaffung eines internetfähigen Computers.