Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 4. Juli 2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Klägers sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Übernahme von Kosten in Höhe von 2.000,00 € für die Anschaffung eines Therapie-/Begleithundes sowie die Übernahme monatlicher Kosten von 200,00 € für Futter, medizinische Grundversorgung, Versicherung und Steuer.
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