Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 16.01.2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist der Erlass der gegen die Klägerin gerichteten Forderung in Höhe von 44.764,75 € streitig.
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