BSG - Urteil vom 23.06.2016
B 14 AS 46/15 R
Normen:
GG; SGB II § 12a S. 1 und S. 2 Nr. 1; SGB II § 5 Abs. 3 S. 1; UnbilligkeitsV § 3; UnbilligkeitsV § 4;
Fundstellen:
NZS 2016, 831
Vorinstanzen:
LSG Sachsen, vom 29.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 AS 780/14
SG Leipzig, vom 13.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 17 AS 4284/13

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IIRechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Beantragung der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen AltersÜberprüfung der Ermessensentscheidung

BSG, Urteil vom 23.06.2016 - Aktenzeichen B 14 AS 46/15 R

DRsp Nr. 2016/13829

Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Beantragung der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Überprüfung der Ermessensentscheidung

1. Die Inanspruchnahme einer Rente ist im Sinne des § 12a S. 1 SGB II zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung von Hilfebedürftigkeit erforderlich. Erforderlich in diesem Sinne ist nicht nur jede Inanspruchnahme von Sozialleistungen, die Hilfebedürftigkeit nicht eintreten oder eine bestehende Hilfebedürftigkeit wegfallen lassen, vielmehr genügt es, wenn die Dauer einer Hilfebedürftigkeit verkürzt bzw. begrenzt oder der Höhe nach verringert wird.