1. Die Berufung wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Tenor des erstinstanzlichen Urteils klarstellend wie folgt lautet: Der Beklagte hat an die Klägerinnen zu 2) bis 4) (nunmehr Berufungsbeklagte zu 1) bis 3) jeweils 52,36 EUR als Kostenerstattungsbetrag aus dem Widerspruchsverfahren
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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