LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 30.04.2019
L 26 AS 2621/17
Normen:
VO (EU) 2016/679 Art. 17 Abs. 1a;
Fundstellen:
NZS 2019, 480
Vorinstanzen:
SG Cottbus, vom 24.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 24 AS 740/16

Anspruch auf Löschung der gespeicherten Kopien des Personalausweises ohne Passbild aus der elektronischen Akte eines SGB II-LeistungsträgersWegfall der Notwendigkeit der Speicherung

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.04.2019 - Aktenzeichen L 26 AS 2621/17

DRsp Nr. 2019/8402

Anspruch auf Löschung der gespeicherten Kopien des Personalausweises ohne Passbild aus der elektronischen Akte eines SGB II -Leistungsträgers Wegfall der Notwendigkeit der Speicherung

Der Anspruch auf Löschung der gespeicherten Kopien eines Personalausweises ohne Passbild aus der elektronischen Akte eines SGB II -Leistungsträges setzt u.a. voraus, dass die gespeicherten Kopien des Personalausweises für die Zwecke, für die er gespeichert wurde, nicht mehr notwendig sind.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Cottbus vom 24. Oktober 2017 aufgehoben. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 24. November 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Januar 2016 verurteilt, die Kopien des Personalausweises der Klägerin in der elektronischen Akte unverzüglich zu löschen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin für den gesamten Rechtsstreit. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VO (EU) 2016/679 Art. 17 Abs. 1a;

Tatbestand:

Streitig ist der Anspruch auf Löschung der gespeicherten Kopien des Personalausweises ohne Passbild der Klägerin aus der elektronischen Akte des Beklagten.