SG Reutlingen, vom 26.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 4 RJ 2321/03
Anspruch auf mehrere Renten nach § 89 Abs. 1 SGB VI
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.04.2007 - Aktenzeichen L 3 R 3972/04
DRsp Nr. 2007/19940
Anspruch auf mehrere Renten nach § 89 Abs. 1SGB VI
Voraussetzung für das Bestehen eines Anspruchs auf mehrere Renten nach § 89 Abs. 1SGB VI ist nicht nur das Vorliegen des Stammrechts und die Erfüllung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen. Es müssen auch wirksame Anträge auf die jeweiligen Renten gestellt sein. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]