LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 22.11.2007
L 5 KA 4107/07 ER-B
Normen:
SGB X § 20 Abs. 2 ; SGB V § 103 Abs. 4 S. 4 § 103 Abs. 4 S. 6 ; VwGO § 44a ;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 20.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 2676/07

Anspruch auf Nachfolgezulassung in der vertragsärztlichen Versorgung, Berechtigung der Zulassungsgremien zur Einholung eines Gutachtens zur Höhe des Verkehrswertes

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.11.2007 - Aktenzeichen L 5 KA 4107/07 ER-B

DRsp Nr. 2008/8769

Anspruch auf Nachfolgezulassung in der vertragsärztlichen Versorgung, Berechtigung der Zulassungsgremien zur Einholung eines Gutachtens zur Höhe des Verkehrswertes

Die Einigkeit der Beteiligten über einen Kaufpreis vermag die Zulassungsgremien nicht zu binden. Sie sind auch dann befugt, ein Gutachten zur Höhe des Verkehrswerts einer fortzuführenden Praxis einzuholen. Diese Verfahrenshandlung kann nur mit dem Rechtsmittel gegen die Sachentscheidung überprüft werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB X § 20 Abs. 2 ; SGB V § 103 Abs. 4 S. 4 § 103 Abs. 4 S. 6 ; VwGO § 44a ;
Vorinstanz: SG Reutlingen, vom 20.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 2676/07