I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Leipzig vom 18. Oktober 2016 wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt als Beteiligter, eigene Rechte in einem Verwaltungsverfahren nach dem
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|