SGB XI § 44 Abs. 1 S. 6; SGB I § 58; SGB I § 59 S. 2; SGB IV § 23 Abs. 1 S. 6; SGB VI § 3 S. 1 Nr. 1a; SGB X § 44;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 30.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 P 144/13
Anspruch auf Pflegeleistungen in der sozialen PflegeversicherungZulässigkeit des Wiederaufgreifens eines beendeten Verwaltungsverfahrens des Erblassers durch einen Neufeststellungsantrag der ErbenUnzulässigkeit der Leistungs- und Feststellungsklage gegen den Pflegeversicherungsträger zu Feststellungen zu Pflegezeiten und Pflegeaufwand der Pflegeperson
LSG Hamburg, Urteil vom 30.07.2019 - Aktenzeichen L 3 P 2/17
DRsp Nr. 2019/17712
Anspruch auf Pflegeleistungen in der sozialen PflegeversicherungZulässigkeit des Wiederaufgreifens eines beendeten Verwaltungsverfahrens des Erblassers durch einen Neufeststellungsantrag der ErbenUnzulässigkeit der Leistungs- und Feststellungsklage gegen den Pflegeversicherungsträger zu Feststellungen zu Pflegezeiten und Pflegeaufwand der Pflegeperson
1. Sowohl Sonderrechtsnachfolger als auch Erben können durch einen Neufeststellungsantrag gemäß § 44 SGB X das beendete Verwaltungsverfahren des Erblassers wieder aufgreifen mit der Folge, dass die Entscheidung des Sozialleistungsträgers zurückwirkt und von einem anhängigen Verwaltungsverfahren auszugehen ist.
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