BSG - Beschluss vom 12.10.2023
B 7 AS 130/23 BH
Normen:
SGG § 62; SGG § 73 Abs. 4; SGG § 73a Abs. 1 S. 1; SGG § 103; SGG § 106 Abs. 1; SGG § 123; SGG § 124 Abs. 1; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3; ZPO § 114; GG Art. 103 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LSG Thüringen, vom 09.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 9 AS 447/21
SG Meiningen, vom 05.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 17 AS 2175/17

Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen VerfahrenErfolgsaussichten der beabsichtigten RechtsverfolgungDarlegung der grundsätzlichen Bedeutung der RechtssacheBezeichnung von Verfahrensmängeln

BSG, Beschluss vom 12.10.2023 - Aktenzeichen B 7 AS 130/23 BH

DRsp Nr. 2023/16012

Anspruch auf Prozesskostenhilfe für das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache Bezeichnung von Verfahrensmängeln

Hinreichende Aussicht auf Erfolg für einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe bietet die Nichtzulassungsbeschwerde nur, wenn einer der drei in § 160 Abs. 2 SGG abschließend aufgeführten Zulassungsgründe durch einen zugelassenen Prozessbevollmächtigten mit Erfolg geltend gemacht werden kann – hier verneint bei der Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung von Rechtsfragen in einem Rechtsstreit über die Berücksichtigung erkrankungsbedingter Mehrbedarfe für Ernährung nach dem SGB II und von Verfahrensmängeln einer Verletzung der Amtsermittlungspflicht, einer Verkennung des Streitgegenstands sowie einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

Tenor

Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 9. März 2023 - L 9 AS 447/21 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt B, B, als Prozessbevollmächtigten beizuordnen, wird abgelehnt.

Normenkette:

SGG § 62; SGG § 73 Abs. 4; SGG § 73a Abs. 1 S. 1; SGG § 103; SGG § 106 Abs. 1; SGG § 123; SGG § 124 Abs. 1; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3; ZPO § ;