Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Halle vom 11. August 2021 aufgehoben und dieser Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung für das Verfahren vor dem Sozialgericht unter Beiordnung von Rechtsanwalt L., H., bewilligt.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Bewilligung von Leistungen nach dem Pflegegrad 1 gemäß des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung (SGB XI).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|