Der Prozesskostenhilfe-Festsetzungsbeschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 26. Februar 2015 sowie der im Erinnerungsverfahren ergangene Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 14. März 2017 werden aufgehoben.
Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Das Beschwerdeverfahren betrifft Vergütungsansprüche einer beigeordneten Rechtsanwältin gegen die Landeskasse.
Zum Zeitpunkt ihrer Beiordnung in den Verfahren
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|