LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 16.06.2005
L 6 U 236/04
Normen:
SGG § 73a Abs. 1 S. 1 § 73a Abs. 2 ; ZPO § 114 § 115 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Lüneburg, vom 28.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 U 41/01

Anspruch auf Prozesskostenhilfe nach Kündigung des kostenlosen Rechtsschutzes durch eine Gewerkschaft

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16.06.2005 - Aktenzeichen L 6 U 236/04

DRsp Nr. 2008/16974

Anspruch auf Prozesskostenhilfe nach Kündigung des kostenlosen Rechtsschutzes durch eine Gewerkschaft

Ein satzungsmäßiger Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft zählt zum Vermögen eines Antragstellers. Kündigt er die Mitgliedschaft, so ist die insoweit herbeigeführte Vermögenslosigkeit bei der Prüfung von PKH nicht zu berücksichtigen, wenn der Prozessvertretung durch eine Gewerkschaft oder einen Verband berechtigte sachliche oder persönliche Gründe nicht entgegenstehen und die Umstände des Einzelfalls darauf hinweisen, dass die Kündigung ausgesprochen wurde, um PKH zu erlangen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 73a Abs. 1 S. 1 § 73a Abs. 2 ; ZPO § 114 § 115 Abs. 1 S. 1 ;
Vorinstanz: SG Lüneburg, vom 28.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 U 41/01