LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.12.2016
L 1 KR 508/14
Normen:
BGB § 291 S. 1; SGB V § 69 Abs. 1 S. 3; SGB V § 275 Abs. 1c;
Vorinstanzen:
SG Potsdam, - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 267/11

Anspruch auf ProzesszinsenFälligkeit einer Aufwandspauschale

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.12.2016 - Aktenzeichen L 1 KR 508/14

DRsp Nr. 2018/18288

Anspruch auf Prozesszinsen Fälligkeit einer Aufwandspauschale

1. Ein Anspruch auf die Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c SGB V ist fällig, sobald dem Krankenhaus der entsprechende Aufwand entstanden ist. 2. Der Anspruch entsteht unabhängig davon, ob eine Minderung des Abrechnungsbetrages infolge einer Abrechnungsprüfung unterbleibt.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 291 S. 1; SGB V § 69 Abs. 1 S. 3; SGB V § 275 Abs. 1c;

Tatbestand: