Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24. März 2011 (S
Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 1. April 2010 und den Widerspruchsbescheid vom 13. Juli 2010 wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über einen früheren Beginn der dem Kläger gewährten Regelaltersrente.
Der am 1927 in R., P. geborene Kläger ist als Verfolgter des Nationalsozialismus anerkannt. Er besitzt die israelische Staatsangehörigkeit und lebt seit 1948 in Israel.
Während seines zwangsweisen Aufenthalts im Ghetto R. arbeitete er aus eigenem Willensentschluss vom 1.4.1941 bis 17.8.1942 in der Armeeversorgung und erhielt hierfür Sachbezüge.
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