Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 7. April 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Revisionsverfahren nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über einen früheren Beginn der Regelaltersrente der Klägerin.
Die im 1923 in Polen geborene Klägerin ist israelische Staatsangehörige und lebt in Israel. Sie ist anerkannte Verfolgte des Nationalsozialismus und hat eine Entschädigung nach dem Bundesentschädigungsgesetz erhalten.
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