BSG - Urteil vom 09.10.2007
B 5b/8 KN 2/07 R
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 4 Abs. 1 Art. 4 Abs. 2 ; SGB VI § 43 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NZS 2008, 604

Anspruch auf Rente wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau, Verweisbarkeit auf einen nicht im Tarifvertrag genannten Beruf, Zumutbarkeit der Verweisung auf den Beruf eines Zigarettenautomatenauffüllers

BSG, Urteil vom 09.10.2007 - Aktenzeichen B 5b/8 KN 2/07 R

DRsp Nr. 2008/15802

Anspruch auf Rente wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau, Verweisbarkeit auf einen nicht im Tarifvertrag genannten Beruf, Zumutbarkeit der Verweisung auf den Beruf eines Zigarettenautomatenauffüllers

1. Ist ein Verweisungsberuf nicht im einschlägigen Tarifvertrag eigens genannt, so erfordert seine qualitative Bewertung die Subsumtion unter die abstrakten tarifvertraglichen Lohngruppenmerkmale. Die Aussage eines berufskundlichen Sachverständigen allein reicht nicht aus. 2. Trotz der zum Schutz der Nichtraucher inzwischen eingeführten verbreiteten Rauchverbote in der Öffentlichkeit sind der Tabakkonsum und der damit verbundene Tabakhandel selbst nicht gesetzeswidrig. Unter dem Gesichtspunkt des gesetzlichen Verbots ist daher gegen eine Verweisung auf eine Tätigkeit als Zigarettenautomatenauffüller im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung nichts einzuwenden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 4 Abs. 1 Art. 4 Abs. 2 ; SGB VI § 43 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU).