Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 10.10.2022 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die teilweise Aufhebung der Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung für die Zeit vom 01.04. bis 31.12.2020 und die Erstattung überzahlter Rente i.H.v. 263,82 €.
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