Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 19.10.2020 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt im Wege eines Überprüfungsverfahrens nach § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X) höhere Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Die Rechtsvorgängerin der Beklagten (im Folgenden: Beklagte) bewilligte dem im Jahr 1967 geborenen Kläger mit Bescheid vom 27.07.2005 Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer ab dem 01.06.2002 und zahlte diese in der Folgezeit aus.
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