Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. März 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander für das Revisionsverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten darüber, in welcher Höhe dem Kläger in Ausführung eines gerichtlichen Vergleichs Versorgungskrankengeld (
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